Mietbedingungen & Hausordnung


  1. Mietsache ist die Wohnung im Obergeschoss des Nebengebäudes Boxberger Straße 12 in 02694 Großdubrau OT Commerau. Weitere Räumlichkeiten oder Gebäude gehören nicht zur Mietsache.
  2. In der Wohnung, sowie im gesamten Haus gilt ein generelles Rauchverbot. Es darf auch nicht „am Fenster“ geraucht werden. Ein Raucherplatz ist unter dem Carport eingerichtet. Bei Nichteinhaltung dieses Verbotes muss leider eine Reinigungsgebühr in Höhe von 200 € nachberechnet werden.
  3. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet, auch nicht ausnahmsweise.
  4. Anreise ist, wenn nicht anders vereinbart, ab 15.00 Uhr. Abreise ist bis 10.30 Uhr.
  5. Mit dem Inventar und allen zu dem Haus gehörenden Gegenständen (auch Türen und Fenster) bitten wir sorgsam umzugehen und Schäden sofort mitzuteilen. Kaputtes Geschirr/Gläser sind zu ersetzen.
  6. Beim Verlassen der Wohnung bitte immer alle Türen und Fenster verschließen sowie den Schlüssel im Schlüsseltresor verwahren.
  7. In der Wohnung stehen ein Staubsauger, Wassereimer, Wischmopp und eine Kehrgarnitur zur Verfügung, um im Notfall auch selbst Hand anzulegen.
  8. Die zur Verfügung gestellten Bücher und Spiele dürfen nicht mitgenommen werden.
  9. In unserer Gemeinde gibt es Mülltrennung. Blaue Tonne = Papier; Gelbe Tonne = grüner Punkt (Kunststoff); Schwarze Tonne = Restmüll; Biotonne = Essensabfälle. Die zur Verfügung stehenden Behälter sind entsprechend gekennzeichnet. Zur Entsorgung stellen Sie die Müllbeutel bitte an den Treppenaufgang. Wir kümmern uns darum.
  10. Die Wohnung verfügt über eine Fußbodenheizung sowie für das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer. Sollten die Einstellungen nicht passend für Sie sein, sprechen Sie uns bitte an. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Kamin zu nutzen. Dafür stehen Holz und Anzünder bereit. Die erste Füllung des Korbes ist für Sie kostenlos, jede weitere Füllung wird mit 5,00 Euro berechnet.
  11. Bedienungsanleitungen für alle Geräte finden Sie im Ordner unter der Spülmaschine alphabetisch geordnet. Natürlich sind wir auch gern bei Fragen für Sie da.
  12. Die Wohnung verfügt über einen Anschluss an eine vollbiologische Kläranlage. Durch die Abflussleitungen dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems und der Anlage führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in die dafür vorgesehenen Müllbehälter.
  13. Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Vermieter, Fam. Schlanstedt und dem Mieter dieser Ferienwohnung.


Bitte verlassen Sie die Wohnung in einem sauberen und intakten Zustand.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.